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   BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55   

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https://dejure.org/1956,4395
BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55 (https://dejure.org/1956,4395)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1956 - II ZR 17/55 (https://dejure.org/1956,4395)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1956 - II ZR 17/55 (https://dejure.org/1956,4395)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55
    Des weiteren hat der erkennende Senat im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bejaht, wenn eine solche Feststellung der Klärung der für die Auseinandersetzung maßgeblichen Grundlagen dient (BGHZ 1, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; vgl. auch BGH NJW 1951, 360).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55
    Des weiteren hat der erkennende Senat im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bejaht, wenn eine solche Feststellung der Klärung der für die Auseinandersetzung maßgeblichen Grundlagen dient (BGHZ 1, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; vgl. auch BGH NJW 1951, 360).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts in seinem Urteil vom 6. Juni 1951 (BGHZ 2, 250) ausgesprochen, daß die Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz der Möglichkeit zur Erhebung einer entsprechenden Leistungsklage dann zu bejahen ist, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sachgemäßen, weil einfacheren Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt.
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus BGH, 09.04.1956 - II ZR 17/55
    Mag es ihnen auf diesem Wege unter Umständen vielleicht möglich sein, den bisherigen Widerstand der Mutter des Beklagten (seiner gesetzlichen Vertreterin) gegen die von den Klägern gewünschte gesellschaftsvertragliche Regelung zu brechen, so bleibt doch die Notwendigkeit einer Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts an dem Abschluß eines solchen Gesellschaftsvertrages (BGHZ 17, 160 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]).
  • BGH, 17.11.1960 - II ZR 33/59

    Grundsatz "Falsa demonstratio non nocet" im Rahmen der Auslegung einer

    Ein solches Interesse ist aber nicht anzuerkennen, wenn der Feststellungsprozeß sich gegenüber dem an sich auch möglichen Leistungsprozeß als das für die gerichtliche Klärung der Streitpunkte einfachere, billigere und damit prozeßwirtschaftlich sinnvollere Verfahren darstellt (BGHZ 1, 65, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; 2, 250 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; BGH NJW 1951, 360; Urt. v. 9. April 1956 - II ZR 17/55 - LM ZPO § 256 Nr. 35).
  • BGH, 30.10.1957 - IV ZR 183/57

    Rechtsmittel

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen das rechtliche Interesse an einer Feststellungsklage dann nicht deswegen verneint werden muß, weil der Kläger eine entsprechende Leistungsklage erheben kann (BGHZ 2, 250; Urteil vom 9. April 1956 II ZR 17/55 [LM Nr. 35 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 15.11.1957 - IV ZR 240/57

    Rechtsmittel

    Es ist allerdings in der Rechtsprechung anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen das rechtliche Interesse an der Erhebung einer Feststellungsklage dann nicht deshalb verneint werden muß, weil der Kläger eine entsprechende Leistungsklage erheben kann (BGHZ 2, 250; Urteil vom 9. April 1956 II ZR 17/55 [LM Nr. 35 zu § 256 ZPO] Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1957 IV ZR 19/57 - RzW 57, 203 40 -).
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